Hinweise zur Entsorgung und Rückgabemöglichkeiten nach dem ElektroG
(Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in Deutschland)
Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) enthalten sowohl wertvolle Materialien als auch potenziell giftige Stoffe. Daher dürfen EAG nicht über den Hausmüll oder Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. EAG tragen daher das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hinweist.
Vor der Entsorgung müssen Endnutzer der EAG alle Batterien, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, vor Abgabe vom EAG trennen und der hierfür vorgesehenen Entsorgung zuführen.
Achtung: Brandgefahr bei Lithiumbatterien!
Sind Lithiumbatterien beschädigt, aufgebläht oder überhitzt, besteht Brandgefahr! Darum ist es wichtig, vor der Entsorgung des EAG die Batterien herauszunehmen und getrennt zu entsorgen. Durch ein Abkleben der Pole vor Entsorgung bzw. Abgabe der Altbatterien kann die Brandgefahr bei Lithiumbatterien zusätzlich verringert werden.
Auch Lampen, die zerstörungsfrei vom EAG getrennt werden können, müssen vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem getrennt werden und der hierfür vorgesehenen Entsorgung zugeführt werden.
Mehr Informationen zur richtigen Entsorgung von EAG finden Sie unter anderem unter https://e-schrott-entsorgen.org/.
Kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur getrennten Erfassung gibt es - neben den Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorger- auch bei stationären Fachhändlern von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie bei Lebensmittelhändlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, sofern diese mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
1:1 Rücknahme:
Bei Verkauf eines neuen EEE müssen diese ein EAG der gleichen Geräteart kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch bei Auslieferungen des EEE zum Kunden.
0:1-Rücknahme:
Kostenfrei zurückzunehmen sind im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu außerdem bis zu drei kleine EAG < 25cm, ohne dass dies an den Erwerb eines EEE geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
Versandhandel:
Vorstehende Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die 1:1-Rücknahme nur für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie für die 0:1-Rücknahme gilt, dass Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstellen müssen.
Als rücknahmepflichtiger Online-Vertreiber von EEE sind auch wir, Alfred Kärcher SE & Co. KG und Alfred Kärcher Vertriebs-GmbH, entsprechend verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir nach. Sie können Ihre Geräte bei jedem Kärcher Händler zurück geben oder über folgenden Link eine Abholung bzw. Rücksendung veranlassen: https://www.kaercher.com/de/onlineshop/altgeraetabholung.html. Für Fragen können Sie sich zusätzlich an unsere Service-Hotline wenden.
Für die Löschung von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden EAG sind Sie als Endnutzer vor der Abgabe selbst verantwortlich.
Zur Abfallvermeidung sollten Reparaturmöglichkeiten des EEE geprüft und möglichst langlebige EEE angeschafft werden.
Rückgabemöglichkeiten:
EAG können an einer Vielzahl von Rücknahmestellen entsorgt werden – beispielsweise gekennzeichnet durch das Zeichen: