a) Mangelhafte Geräte oder Teile werden bei fristgerechter Geltendmachung von uns ausgetauscht oder instandgesetzt, wobei die Gewährleistungsfrist bei Lieferung an Unternehmer ein Jahr (ungeachtet nicht von uns zu vertretender Verzögerungen bei der Lieferung stets ab Gefahrenübergang) beträgt.
b) Die Feststellung von Mängeln ist uns – bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche – unverzüglich schriftlich zu melden. Vom Kunden dabei beanstandete Teile sind allenfalls zur Prüfung der Gewährleistungsansprüche auf Kosten und Gefahr des Kunden an uns einzusenden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
c) Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in zwei Monaten, frühestens jedoch mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist. d) Für Fremderzeugnisse leisten wir gegenüber Unternehmern nur in jenem Umfang Gewähr, in dem uns wieder Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten zustehen. Solche Gewährleistungsansprüche können wir durch Abtretung unserer Ansprüche gegen unseren Lieferanten unter Ausschluss der weiteren Ansprüche des Bestellers befriedigen.
e) Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Aufstellungsort, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie andere, ähnliche und gleichwertige Umstände.
- Vornahme von Veränderungen am Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung.
- wenn unsere Bedienungsanleitung nicht beachtet wird oder wenn die Einweisung bei solchen Geräten, für die eine Einweisung von uns vorgeschrieben ist, nicht durch unseren oder einen von uns autorisierten Kundendienst vorgenommen wurde.
f) Der Besteller hat uns zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
g) Wir können die Beseitigung von Mängeln jedenfalls verweigern, solange der Besteller mit seinen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, in Verzug ist.
h) Der Besteller ist nicht befugt, irgendwelche Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, bevor er uns angemessene Gelegenheit eingeräumt hat, den Mangel selbst zu verbessern. Für die Kosten eigenmächtiger Instandsetzungsarbeiten können wir keinesfalls haftbar gemacht werden. Unsere Gewährleistung erlischt.
i) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferungen entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir gegenüber Unternehmern – insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt und keine anderen Vereinbarungen getroffen sind – die Kosten des Ersatzstückes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, wenn dieser durch unsere Monteure erfolgt. Alle anderen Kosten trägt der Besteller.
j) Stellt sich bei Gewährleistungsarbeiten durch uns heraus, dass tatsächlich kein Mangel im Sinne der vorstehenden Bestimmungen vorlag, so hat der Besteller sämtliche bei uns aufgelaufene Kosten entsprechend unseren geltenden Montagesätzen oder, wenn diese nicht anwendbar sind, angemessen zu vergüten.
k) Preisminderung, Wandlung oder Geldersatz gebühren nur dann, wenn Verbesserung und Austausch unmöglich, mitunverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder sonst unzumutbar sind oder wir mit Verbesserung oder Austausch trotz Setzung einer angemessenen Frist in Verzug geraten. Eine Wandlung ist jedoch ausgeschlossen, bei individuell veranlassten Konfigurationen des Gegenstandes.
l) Ist es im Rahmen der Gewährleistung notwendig, dass der Besteller das Gerät uns zurückschickt (z.B. wegen Ausbesserung oder zulässiger Wandlung), so hat sich der Besteller für die Koordinierung der Rücksendung unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass, sollte es sich um Gefahrgut handeln, die notwendigen Besonderheiten für den Rücktransport eingehalten werden.
m) Die Haftung von Kärcher für Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 12.