Hinweise zur Entsorgung und Rückgabemöglichkeiten nach der ElektroaltgeräteVO
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) darauf hin, dass EAG gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. In den Elektroaltgeräten enthaltene Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom EAG umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem EAG entnommen werden können, sind vor deren Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei von diesem zu trennen und einer hierfür vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Stationäre Fachhändler von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm obliegen bestimmte Rücknahmepflichten von EAG. Gleiches gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, sofern diese mehrmals pro Jahr oder dauerhaft EEE anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Bei Verkauf eines neuen EEE müssen diese ein EAG der gleichen Geräteart kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch bei Auslieferungen des EEE zum Kunden. Kostenfrei zurückzunehmen sind im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu außerdem bis zu drei kleine EAG < 25cm, ohne dass dies an den Erwerb eines EEE geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme). Vorstehende Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die 1:1-Rücknahme nur für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie für die 0:1-Rücknahme gilt, dass Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstellen müssen.
Als rücknahmepflichtiger Online-Vertreiber von EEE sind auch wir, Alfred Kärcher GmbH, entsprechend verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir nach. Diese können in jedem Kärcher Center und der Zentrale bei der Alfred Kärcher GmbH in der Maculangasse 4, 1220 Wien zurückgegeben werden. Für Fragen können Sie sich zusätzlich an unsere Service-Hotline wenden. Daneben ist die Rückgabe von EAG selbstverständlich auch bei jeder Abgabestelle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenlos möglich.
Für die Löschung von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden EAG sind Sie als Endnutzer vor der Abgabe selbst verantwortlich.
Das nachfolgend dargestellte und auf EEE/EAG aufgebrachte Symbol einer durchkreuzten Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Zur Abfallvermeidung sollten Reparaturmöglichkeiten des EEE geprüft und möglichst langlebige EEE angeschafft werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Klimaschutz,Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik unter https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/vo/elektroaltgeraete.html