Geprüfte Sicherheit für Mitarbeiter & Anlagen
Grundsätzlich können explosionsfähige Atmosphären durch die Vermischung von Luft und brennbaren Stoffen, wie Gasen, Dämpfen, Nebel oder Stäuben, entstehen. Die Kombination aus dem Luft-Gemisch und einer Zündquelle kann schliesslich eine Explosion verursachen. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Unternehmen, in denen Explosionsgefahr besteht, die ATEX-Richtlinien einhalten.
Die ATEX-Richtlinien gelten für alle Geräte, welche in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden und umfassen verschiedene Zoneneinteilungen. Dabei basiert die Klassifizierung der ATEX-Zonen auf zwei verschiedenen Parametern: Einerseits wird die Art des vorhanden, brennbaren Stoffes berücksichtigt; andererseits spielt die Häufigkeit bzw. Dauer, während welcher eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, eine wichtige Rolle:
- ATEX-Zone 0 bzw. 20: Explosionsfähige Atmosphären treten über lange Zeiträume oder häufig auf.
- ATEX-Zone 1 bzw. 21: Explosionsfähige Atmosphären treten gelegentlich auf.
- ATEX-Zone 2 bzw. 22: Explosionsfähige Atmosphären treten, wenn überhaupt, nur kurzzeitig auf.
Die ATEX-Zonen 0, 1 und 2 sind für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel. Bei brennbaren Stäuben werden hingegen die Zonenbezeichnungen 20, 21 und 22 genutzt.










