Der rechtliche Rahmen zur Reinigung von Tiertransportern
Transportfahrzeuge für Tiere sind ein wesentlicher Bestandteil der Lieferkette in der Lebensmittelherstellung – die Erhaltung von Sauberkeit und Hygiene spielt daher eine große Rolle und ist jeweils national geregelt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat beispielsweise im Jahr 2001 vorgegeben, dass Viehtransporter ständig in sauberem Zustand zu halten sind. In der Verordnung 2005R0001 der EU wird das Vorgehen, bestehend aus mechanischer Beseitigung von Schmutz und anderen Stoffen sowie der Desinfektion, nochmals präzisiert. In Österreich und Deutschland ist zudem in den Vorschriften zur Qualitätssicherung gemäß AMA- und QS-Zertifizierung für alle Tiertransporter die Reinigung und Desinfektion explizit vorgeschrieben. Die verlangte Dokumentation wird bei einer Kontrolle alle ein bis zwei Jahre überprüft.
















































