Finanzierungslösungen in der Reinigungsbranche | Kärcher

Finanzierungslösungen in der Reinigungsbranche

In Wachstumsbranchen wie dem Reinigungssektor brauchen Kunden immer wieder flexible Finanzierungsmöglichkeiten, um am Markt zu bestehen. Das gilt für die Nutzung von geleaster Reinigungstechnik im Bereich Gebäudereinigung ebenso wie für die Ausstattung von Handwerksbetrieben mit mobilen Reinigungslösungen nach dem Pay-per-Use-Modell oder große Anschaffungen für kommunale Fuhrparks. Bieten Hersteller von Reinigungstechnik eine hauseigene Finanzierung an, so werden Insellösungen mit mehreren Finanzierungspartnern überflüssig, und Angebote können passend zum Reinigungsbedarf gestaltet werden.

eine Person bewegt die Finger über eine virtuelle, futuristisch animierte Oberfläche, die einen Aufwärtstrend symbolisiert
Eine Person sitzt auf einer Kärcher Kehrmaschine und reinigt den Boden eines Supermarkts
Eine Person im Anzug reicht einer anderen Person einen Schlüssel für eine Kärcher Kehrmaschine

Tipp 1 – Leasingvertrag steuerlich korrekt aufsetzen:

Ist ein Leasingvertrag steuerlich korrekt aufgesetzt, so erscheint er nach deutschem Steuerrecht nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, sondern des Leasinggebers.

Tipp 2 – nach Vertragsablauf Vorteile sichern:

Wer über Leasing geht, hat gegebenenfalls den Vorteil, dass nach Ablauf des Vertrages eine neue Maschine mit höherer Leistung oder weniger Energieverbrauch verfügbar ist, die dann geleast oder angeschafft werden kann.

Eine Schneepflugmaschine schiebt den Schnee in einem Berggebiet

Pay-per-Use für saisonale Einsätze

Es gibt Geräte, die lediglich in bestimmten Jahreszeiten zum Einsatz kommen – beispielsweise Maschinen und Werkzeuge zur Grünpflege oder für den Winterdienst. Für diese und andere Einsatzszenarien bietet die Reinigungsbranche individuelle Finanzierungslösungen an. Oft sind zusätzlich zum klassischen Leasing Pay-per-Use-Varianten am Markt verfügbar. Man sollte einen Hersteller von Reinigungstechnik wählen, bei dem nicht wie branchenüblich eine Mindestnutzungsdauer berechnet wird, sondern die real angefallene Nutzung des Geräts. Auch die Abrechnung von Verbrauchsmaterialien ist über diesen Weg möglich.

Tipp – Vertrag unterbrechen für Flexibilität:

Es gibt Hersteller am Markt, die neben der flexiblen Gestaltung der Raten über hauseigene Finanzierungsmodelle die Möglichkeit anbieten, den Vertrag zu unterbrechen. Dies verschafft Kunden bei Bedarf hohe Flexibilität.

Tipp – Sachlage zur Zahlungszielverlängerung prüfen:

Eine Zahlungszielverlängerung wird in der Bilanz des Kunden nicht als Verbindlichkeit aufgeführt, da es sich nach deutschem Steuerrecht um eine Verpflichtung aus Lieferung und Leistung handelt. Nach internationalem Recht muss die Sachlage jeweils geprüft werden, wobei der gewählte Anbieter ebenfalls unterstützen sollte.

Tipp – ein individuelles Reinigungskonzept entwickeln lassen:

Ergänzend zu Finanzierungsmöglichkeiten und Flottenmanagement bieten manche Hersteller Beratungsdienstleistungen für Gebäudedienstleister, über die sich Kunden ein maßgeschneidertes Reinigungskonzept entwickeln lassen können.